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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Arbeitsrecht Was ist Kurzarbeit?

Was ist Kurzarbeit?

Von Kurzarbeit wird gesprochen, wenn eine vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit erfolgt, dies kann eine Reduzierung bis auf Null der täglichen Arbeitszeit bedeuten. Die

Kurzarbeit braucht sich nicht auf den gesamten Betrieb zu erstrecken, sondern kann auch nur bestimmte abgrenzbare Teile angeordnet werden. Ziel der Kurzarbeit ist eine vorübergehende wirtschaftliche Entlastung des Betriebs durch Senkung der Personalkosten unter gleichzeitiger Erhaltung der Arbeitsplätze.

Ein Arbeitgeber kann nicht einseitigen die Einführung von Kurzarbeit bestimmen. Hierzu bedarf es einer rechtlichen Grundlage, welche sich häufig in den anwendbaren Tarifverträgen findet. Diese enthalten meistens auch sogenannte Ankündigungsfristen, nach deren Ablauf die Kurzarbeit erst angeordnet werden kann. Sollte ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis nicht anwendbar sein, kann die Kurzarbeit ihre rechtliche Grundlage auch in einer Betriebsvereinbarung finden. Sollte diese mangels Betriebsrat im Betrieb nicht abgeschlossen werden können, kommt nur eine einzelvertragliche Umsetzung (z.B. Änderungskündigung) in Betracht.

Wenn Kurzarbeit angeordnet und durchgeführt wird, sind die betroffenen Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit, verlieren aber gleichzeitig auch ihren Vergütungsanspruch.

Als Ausgleich wird das sogenannte Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Höhe des Kurzarbeitergelds orientiert sich auch nach den Neuregelungen durch das SGB III weiterhin an der Höhe des Arbeitslosengeldes und beträgt damit entweder 60 bzw. 67 % der Netto-​Bezüge. Aufstockungsverpflichtungen können sich für den Arbeitgeber aus den anwendbaren Tarifverträgen ergeben. Das Kurzarbeitergeld wird regelmäßig nachträglich für den Zeitraum ausgezahlt, für den es beantragt wurde. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, das Kurzarbeitergeld vorzulegen, er ist allerdings zur unverzüglichen Weiterleitung an die Belegschaft verpflichtet.

Auch während der angeordneten Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Kündigungen aussprechen, benötigt für betriebsbedingte Kündigungen jedoch über die Gründe, welche zur Kurzarbeit geführt haben, hinausgehende Gründe.

Sollten in Ihrem Betrieb Kurzarbeit angeordnet oder beabsichtigt sein, an deren Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen, sollten wir die Angelengehit besprechen, um die Rechtmäßigkeit und Erfolgsaussichten beurteilen zu können.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

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