Volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer seit dem 01.05.2011
Am „Tag der Arbeit“ hat sich dieses Jahr der deutsche Arbeitsmarkt für Bürger aus acht europäischen Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind geöffnet.
Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei können seit dem in Deutschland uneingeschränkt arbeiten.
Während nach dem Beitritt einige Staaten ihre Arbeitsmärkte sofort öffneten, haben Deutschland und Österreich die im Beitrittsvertrag geregelte Übergangsfrist von sieben Jahren voll ausgeschöpft. Untersuchungen der EU-Kommission hatten gezeigt, dass die vereinbarte Arbeitnehmerfreizügigkeit weder zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit in anderen EU-Staaten noch zu einem gesunkenen Lohnniveau geführt haben.
Wer jetzt Mitarbeiter aus einem der genannten Länder einstellen möchte, sollte beachten, dass diese in Deutschland einen Wohnsitz benötigen und von wenigen Ausnahmen abgesehen versicherungspflichtig in einer deutschen Krankenkasse sind.
Arbeitgebern wird daher empfohlen, sich neben den „normalen“ Arbeitspapieren wie z.B. Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis, auch eine Meldebescheinigung und eine so genannte Freizügigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der zuständigen Ausländerbehörde, der Mitarbeiter zeigen zu lassen. Sowohl Melde- wie auch Freizügigkeitsbescheinigung werden kostenlos ausgestellt. Die Vorlage dieser Unterlagen ist zwar nicht verpflichtend, kann im Zweifel jedoch helfen Diskussionen mit den prüfenden Behörden (Zoll, Polizei usw.) zu vermeiden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht





