Verstoß gegen Rauchverbot kann Kündigung begründen
Auch langjährige Mitarbeiter riskieren bei Verstößen gegen das betriebliche Rauchverbot eine (ordentliche) Kündigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie zuvor mehrfach wegen eines solchen Verstoßes abgemahnt wurden. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




