Verhaltensbedingte Kündigung
Mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung: • Leistungsstörung • Störungen der betrieblichen Ordnung • Störungen im Vertrauensbereich • Verletzung von Nebenpflichten Verhaltensbedingte Gründe sind nur dann kündigungsrelevant, wenn auch künftige Vertragsverstöße zu befürchten sind. Auch die verhaltensbedingte Kündigung soll keine Sanktion für die Vergangenheit darstellen. Entscheidend ist daher, ob eine Wiederholungsgefahr besteht. Einer verhaltensbedingten Kündigung hat in der Regel eine vergebliche Abmahnung vorauszugehen, da auch diese Kündigung nur ausgesprochen werden kann, wenn keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Soll die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft werden, so muss hierzu innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Sollten Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben oder beabsichtigen eine solche auszusprechen, sollten Sie sich dringend beraten lassen, um die Sach- und Rechtslage richtig einschätzen zu können und Ihre Möglichkeiten zu beurteilen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




