Überzahlte Vergütung - Rückforderung
Der Arbeitgeber muss sich, wenn er über einen längeren Zeitraum hinweg dem Arbeitnehmer zuviel Gehalt gezahlt hat, die geltenden Ausschlussfristen entgegen halten lassen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass der Arbeitnehmer ihn pflichtwidrig nicht über die Überzahlung informiert hat, wenn er trotz Kenntnis der Überzahlung diese nicht zurückfordert. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




