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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Arbeitsrecht Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung

Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung

In dem vom Arbeitsgericht Köln tatsächlich entschiedenen Fall, hatte der Arbeitgeber minutiös aufgeschrieben, wann und wie lange sein Mitarbeiter auf der Toilette war. Diese Zeiten hatte er so dann auf

die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses hochgerechnet und kam zu dem Ergebnis, dass sein Mitarbeiter zusätzlich zu den üblichen Pausenzeiten ca. 90 Stunden auf der Toilette verbracht habe, wofür er seinem Mitarbeiter Gehalt abzog. Das Arbeitsgericht Köln ist in seinem Urteil jedoch der Auffassung, dass auch häufige Toilettenbesuch keine Lohnkürzung rechtfertigen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

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