Streik-Risiko
Das Streik-Risiko hat der Arbeitgeber zu tragen. Wer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, hat auch dann Anspruch auf seine Lohnfortzahlung, wenn der Betrieb, in welchem er für seinen Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) arbeitet, von den Arbeitnehmer des Betriebs bestreikt wird. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, fachanwalt für Arbeitsrecht




