Rückgabe des Dienstwagens bei Krankheit
Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen erkrankt (Entgeltfortzahlungszeitraum), so kann er von seinem Arbeitgeber zur Rückgabe des ihm zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstwagens aufgefordert werden. Die Befugnis eines Dienstwagen auch privat nutzen zu können, gehört zum Arbeitsentgelt und endet daher bei Krankheit – wie der Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts – nach sechs Wochen. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




