Private Trunkenheitsfahrt kann Kündigung rechtfertigen
Auch wer außerhalb der Arbeitszeit betrunken Auto fährt und dabei erwischt wird, muss mit einer Kündigung rechnen.
Dies gilt um so mehr, wenn der Ertappte als Kraftfahrer beschäftigt war. Die damit verbundene Entziehung des Führerscheins kann sogar eine außerordentliche und damit fristlose Kündigung rechtfertigen, da es dem als Kraftfahrer angestelltem Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




