Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung
Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Das hat das Hessische LAG kürzlich bestätigt, nach dem das Arbeitsgericht Frankfurt zuvor noch die nicht erfolgte Abmahnung moniert hatte und die Kündigung daher für unwirksam gehalten hatte.Das LAG begründet seine Entscheidung jedoch damit, dass eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys für den Arbeitgeber immer einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen würde, woran auch eine 25-jjährige Betriebszugehörigkeit nichts ändern könne.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht





