Personalgespräch: Teilnahme kann verweigert werden
Arbeitnehmer, welche von ihrem Arbeitgeber zu einem Personalgespräch gebeten werden, um ihn darin zu Änderungen des Arbeitsvertrages zu verpflichten, sind nicht verpflichtet hieran teilzunehmen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers beinhaltet eine solche Befugnis nicht. Eine hiernach ausgesprochene Abmahnung ist unzulässig und aus der Personalakte zu entfernen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




