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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Arbeitsrecht Mobbing - Welche Rechte habe ich ?

Mobbing - Welche Rechte habe ich ?

Sollten Sie ein Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sein, können Sie dagegen in unterschiedlicher Weise vorgehen:

  • Zum einen können Sie sich, soweit vorhanden, beim Betriebsrat beschweren.
  • Weiterhin können Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden, der aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, Sie vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Die Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel gegen über dem mobbenden Arbeitnehmer sind neben der Rüge oder Ermahnung die Abmahnung oder Versetzung und als ultima ratio die Kündigung.
  • Sie können auch den mobbenden Kollegen persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wobei Ansprüche auf Schadensersatz sowohl gegen den Arbeitgeber, wie auch gegen den mobbenden Arbeitnehmer möglich sind.
  • Einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie, wenn Sie aufgrund des Mobbings erkranken, aber auch ohne selber zu erkranken, kann aufgrund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Anspruch bestehen.

Für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Mobbing, ist es sehr wichtig, dass die aufgetretenen Vorfälle möglichst genau beschrieben und möglichst unter Beweis gestellt werden können. Es ist daher ratsam ein sogenanntes "Mobbingtagebuch" zu führen und mögliche Beweise zu sichern, auch wenn Sie derzeit vielleicht noch nicht eine gerichtliche Auseinandersetzung planen. Welches die effektivste Vorgehensweise ist, muss jeweils am konkreten Fall entschieden werden.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

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