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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start Arbeitsrecht Mobbing - Was ist das ?

Mobbing - Was ist das ?

Mit dem Begriff Mobbing, der aus dem amerikanischen Sprachraum stammt, wird versucht eine letztlich (leider) bekannte Situation am Arbeitsplatz zu erfassen, um diese arbeitsrechtlich in den Griff zu

bekommen. Es geht um den Krieg am Arbeitsplatz und damit um die vielfältigen, meist subtilen Methoden, mit denen der Betroffene aus den unterschiedlichsten Gründen von Kollegen oder Vorgesetzten "fertiggemacht" wird/werden soll.


Unter den Begriff Mobbing fällt dabei eine erhebliche Bandbreite, angefangenen bei der offenen und ehrlichen Kritik über versteckte Beanstandungen, Scherze, Anspielungen, die Verweigerung selbstverständlicher Hilfe bis zur Nichtbeachtung der üblichen Höflichkeitsformeln.

Wobei Mobbing kein fester Rechtsbegriff ist. Das LAG Thüringen hat die folgende Definition entwickelt: „Mobbing = fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen."

So kann auch systematischer Psychoterror einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Gesundheit eines Arbeitnehmers darstellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen, dies auch vor Belästigungen durch Dritte wie z.B. Arbeitskollegen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

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