Kündigung - Zustellung an Postfach
Die einem Arbeitnehmer in sein Postfach eingeworfene Kündigung geht diesem spätestens mit Ablauf der im Postfachvertrag geregelten Leerungsfrist von sieben Tagen zu. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht damit rechnen, dass der Arbeitnehmer sein Postfach täglich leert. Wenn der Arbeitnehmer unverschuldet erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Kündigung in seinem Postfach erfährt, kann er einen Antrag auf nachträgliche Klagezulassung stellen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




