Internetnutzung
Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz eindeutig untersagt, riskiert der Arbeitnehmer die Kündigung, wenn er privat den dienstlichen Internetanschluss nutzt.
Der Arbeitgeber muss die Nutzung ausdrücklich und eindeutig verboten haben. Bei dem "grundsätzlichen" Verbot der Nutzung liegt ein solches ausdrückliches und eindeutiges Verbot noch nicht vor. Eine hierauf gestützte Kündigung wäre unwirksam.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




