Hungerstreik hilft Leiharbeitnehmern
10 bei einem Automobilkonzern beschäftigte Leiharbeiter waren, nach dem sie nicht weiterbeschäftigt werden sollten, in den Hungerstreik getreten. Diesen Monat haben sie einen Sieg vor dem Arbeitsgericht errungen. Dieses war der Meinung, dass der Arbeitgeber gezielt die Arbeitnehmer nicht weiterbeschäftigt hatte, die gegen das Auslaufen ihrer Verträge demonstriert hatten, was ein Verbot gegen das gesetzliche Maßregelungsverbot darstellt. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




