Elternzeit schützt nicht immer vor Kündigung
Soll der Betrieb des sich in Elternzeit befindenden Arbeitsnehmers stillgelegt werden, so kann der dies bezügliche Antrag des Arbeitgebers bei der für Arbeitsschutz zuständigen Behörde von dieser nicht
abgelehnt werden. Damit wird eine Kündigung auch während der Elternzeit möglich.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




