Elterngeld: Steuerklassenwechsel vor Geburt des Kindes
Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn werdende Eltern zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklassen wechseln, um auf diesem Weg später ein höheres Elterngeld beantragen zu können. Verheiratete Arbeitnehmer sollten daher vor der Geburt des Kindes einen Wechsel der Steuerklassen überprüfen. Steigt hierdurch das Nettoentgelt, so wirk sich dies später auch auf das Elterngeld aus. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




