Ehegatte als Empfangsbote von Kündigung?
Bisher herrschte in der Rechtsprechung die Meinung, dass Ehegatten auch außerhalb der Ehewohnung z. B. eine Kündigung als Empfangsboten übergeben werden kann. Danach ging die Kündigung bereits
mit Übergabe an den Ehegatten auch dem zu kündigenden anderen Ehepartner zu. Das LAG Köln hat jetzt erstmals Zweifel an dieser Meinung aufkommen lassen, da aus Sicht der Kölner Richter die „externe Briefkasteneigenschaft“ von Ehegatten eine grundgesetzwidrige Benachteiligung darstellen kann.
Zukünftig sollte dieses Risiko nicht mehr eingegangen werden, da es ausreichend ist, wenn die Kündigung in den Briefkasten der Eheleute eingeworfen wird, um einen Zugang nachweisen zu können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




