Ja, kontaktieren Sie mich!

Name

Email

Telefon


Betriebsübliche Arbeitszeit

Nach einer Entscheidung des BAG gilt, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Arbeitszeit vereinbart ist,

Weiterlesen...  
Handy darf während der Fahrt auch nicht als Navi genutzt werden

Nach dem OLG Hamm stellt auch die Nutzung des Mobiltelefons als Navigationsgeräts eine „Benutzung“ im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar und ist damit verboten.

Gleiches gilt auch für die Bedienung einer App die vor Blitzern warnt, deren Nutzung während der Fahrt ebenfalls untersagt ist.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz

 
PoliScan Speed bröckelt

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen bröckelt das für das unangreifbar gehaltene PoliScan Speed Messverfahren,

Weiterlesen...  
Neues aus dem Verkehrsrecht – ab 01.04.2013

Am 01.04.2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsverordnung in Kraft.

Weiterlesen...  
Mietrecht
Durchsetzung der Mängelbeseitigung gegen Vermieter einer Eigentumswohnung:
Weiterlesen...  
Start

CGZP war nie tariffähig = Nachforderungen möglich?

Nach dem das BAG erneut bestätigt hat, dass die Gewerkschaft CGZP, welche hauptsächlich in der Zeitarbeit vorzufinden war, zu keinem Zeitpunkt Tariffähig war, können sich Nachforderungsmöglichkeiten für Angestellte in der Zeitarbeit, welche nach den Tarifverträgen der CGZP entlohnt wurden, ergeben. Nach dem equal-pay-Prinzip in der Zeitarbeit sind Leiharbeitnehmer entsprechend den regelmäßig Beschäftigen in dem betrieb, in welchen sie entliehen werden zu bezahlen. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn das Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter nach einem eigenen Tarifvertrag bezahlt. Nach dem diese, sofern es der Tarifvertrag der CGZP war, unwirksam waren bzw. sind, besteht für die Mitarbeiter der Leiharbeitnehmer ein Vergütungsanspruch als wären sie in dem Betrieb beschäftigt, in welchen sie entliehen waren. Dieser kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, da mit dem "Fall der Tarifverträge auch die in diesen enthaltenen Ausschlussfristen unwirksam sind und nur die gesetzliche Verjährung zu beachten ist.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

Deutsch (DE-CH-AT)