Bindung an Zeugnistext
Der Anspruch eines Arbeitnehmers bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen zu können ist unumstritten. Entspricht das Zeugnis nach Form und Inhalt nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, so hat der Arbeitnehmer auch einen Berichtigungsanspruch gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber. Bei der Erstellung des "neuen" Zeugnisses ist der Arbeitgeber an die nicht beanstandeten Beurteilungen des ersten Zeugnisses gebunden. Etwas anderes gilt nur, wenn nachträglich neue Tatsachen bekannt werden, die eine andere Einschätzung des Arbeitgebers rechtfertigen. Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




