Bei Geburt eines weiteren Kindes kann Elternzeit vorzeitig beendet werden
Kommt während der Elternzeit ein weiteres Kind zur Welt, so kann die in Anspruch genommene Elternzeit grundsätzlich unterbrochen werden und der verbliebene Anteil von bis zu zwölf Monaten auf einen späteren Zeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Einer solchen Übertragung hat der Arbeitgeber zu zustimmen. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




