Arbeitnehmer dürfen mit Kollegen über ihr Gehalt reden
Die Klausel im Arbeitsvertrag, wonach über die Höhe des Gehalts Arbeitnehmer nicht mit Kollegen sprechen dürfen, ist unwirksam. Dies hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf den darin liegenden Verstoß gegen die so genannte AGB-Kontrolle entschieden. Da Arbeitnehmer nur durch Gespräche mit den Kollegen eventuelle Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aufdecken können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




