Altersdiskriminierung bei der Ermittlung von Kündigungsfristen
Nach in Deutschland geltendem Recht verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen stufenweise mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses. Allerdings werden
Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegende bisher nicht berücksichtigt.
Der EuGH hat jetzt entschieden, dass dies eine Altersdiskriminierung darstellt und damit unzulässig ist.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




