Altersabhängige Abfindungsregelungen in Sozialplänen
Das BAG hat nunmehr klargestellt, dass Sozialpläne nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelungen vorsehen dürfen.
So gar ein Ausschluss von rentenberechtigten Arbeitnehmern von Sozialplanleistungen können ausgeschlossen werden. Laut BAG liegt hierin keine gem. § 10 S. 3 Nr. 6 AGG unzulässige Altersdiskriminierung, da die Ungleichbehandlung aufgrund des Alters durch das legitime Ziel gerechtfertigt sei, bei Abfindungsregelungen nach den drohenden wirtschaftlichen Nachteilen in den jeweiligen Altersgruppen zu differenzieren. Mitgeteilt von RA Oliver Kranz, Fachanwalt für Arbeitsrecht




