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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start RECHTSGEBIETE

Verkehrsrecht und Unfallrecht

Gerade im Verkehrsrecht zeigt die Erfahrung, dass mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden können. Auch wenn Sie an dem Unfall keine Schuld hatten, hat die Versicherung des Unfallgegners immer auch eigene Interessen, den Schaden möglichst gering zu halten, gegen die Sie allein kaum ankommen. Hier gilt das alte Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge“, leider sehr schnell.


Wir helfen Ihnen kompetent bei:
  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen inkl. ggf. Schmerzensgeld
  • der Beweissicherung
  • Ermittlung des Schadensumfangs
  • der Auswahl des Gutachters
  • Fragen der Wertminderung


Unsere Kosten zahlt – bis auf wenige Ausnahmen – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sollte Ihr Fall gerade eine der wenigen Ausnahmen betreffen, so weisen wir Sie selbstverständlich bereits bei unserer Beauftragung darauf hin. Sie können uns gerne unverbindlich Ihre Unfalldaten auf diesem Formular mitteilen. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung. Die Übermittlung des Formulars erfolgt SSL verschlüsselt.


Sie haben ein Recht auf:
  • den Gutachter Ihrer Wahl
  • den Anwalt Ihrer Wahl
  • die freie Entscheidung, ob, wann und wie Sie den Schaden regulieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur, bzw. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur bzw. ggf. nötigen Ersatzbeschaffung erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die hierfür entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30% übersteigen.

Nach einem Unfall sollten Sie nicht:
  • Ihre Unfallschuld eingestehen
  • Die Abwicklung sich von Ihnen unbekannten Dritten abnehmen lassen, insbesondere nicht von der Versicherung des Gegners
  • Ihre Schadensersatzansprüche ungefragt abtreten
  • Keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt treffen

Auch oder besser gesagt gerade wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden setzen wir uns für Sie ein, dass Ihre Ansprüche auf:
  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der kosten der Kurbehandlung
  • Ggf. Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen nicht vergessen werden.


Auch bei einem Unfall in einem anderen Land der EU können wir Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden helfen. Gerne können Sie uns vorab alle erforderlichen Daten online mit unserem online Formular mitteilen (die Übermittlung erfolgt über eine sichere SSL verschlüsselte Verbindung) oder Ihren Besuch bei uns mit unserer Checkliste „Verkehrsunfall“ vorbereiten. Sie finden diese unter Service.

Ihr Ansprechpartner:



 
Deutsch (DE-CH-AT)