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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

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Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

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Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung

Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Poliscan Speed nicht fehlerfrei

Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.

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Start RECHTSGEBIETE

Verkehrsrecht und Unfallrecht

Gerade im Verkehrsrecht zeigt die Erfahrung, dass mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden können. Auch wenn Sie an dem Unfall keine Schuld hatten, hat die Versicherung des Unfallgegners immer auch eigene Interessen, den Schaden möglichst gering zu halten, gegen die Sie allein kaum ankommen. Hier gilt das alte Sprichwort: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge“, leider sehr schnell.


Wir helfen Ihnen kompetent bei:
  • der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen inkl. ggf. Schmerzensgeld
  • der Beweissicherung
  • Ermittlung des Schadensumfangs
  • der Auswahl des Gutachters
  • Fragen der Wertminderung


Unsere Kosten zahlt – bis auf wenige Ausnahmen – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Sollte Ihr Fall gerade eine der wenigen Ausnahmen betreffen, so weisen wir Sie selbstverständlich bereits bei unserer Beauftragung darauf hin. Sie können uns gerne unverbindlich Ihre Unfalldaten auf diesem Formular mitteilen. Wir melden uns dann bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung. Die Übermittlung des Formulars erfolgt SSL verschlüsselt.


Sie haben ein Recht auf:
  • den Gutachter Ihrer Wahl
  • den Anwalt Ihrer Wahl
  • die freie Entscheidung, ob, wann und wie Sie den Schaden regulieren lassen
  • einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur, bzw. eine Entschädigung für den Nutzungsausfall
  • den zur Reparatur bzw. ggf. nötigen Ersatzbeschaffung erforderlichen Geldbetrag
  • Reparatur Ihres Fahrzeugs, solange die hierfür entstehenden Kosten nicht den Wert des Fahrzeugs um mehr als 30% übersteigen.

Nach einem Unfall sollten Sie nicht:
  • Ihre Unfallschuld eingestehen
  • Die Abwicklung sich von Ihnen unbekannten Dritten abnehmen lassen, insbesondere nicht von der Versicherung des Gegners
  • Ihre Schadensersatzansprüche ungefragt abtreten
  • Keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Gegners z. B. über die Wahl des Gutachters oder der Reparaturwerkstatt treffen

Auch oder besser gesagt gerade wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden setzen wir uns für Sie ein, dass Ihre Ansprüche auf:
  • Schmerzensgeld
  • Ersatz Ihres Verdienstausfalls
  • Ersatz Ihrer Heilbehandlungskosten für privat Versicherte oder wenn die Krankenkasse nicht zahlt
  • Ersatz der kosten der Kurbehandlung
  • Ggf. Umschulungsmaßnahmen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen nicht vergessen werden.


Auch bei einem Unfall in einem anderen Land der EU können wir Ihnen bei der Regulierung der Unfallschäden helfen. Gerne können Sie uns vorab alle erforderlichen Daten online mit unserem online Formular mitteilen (die Übermittlung erfolgt über eine sichere SSL verschlüsselte Verbindung) oder Ihren Besuch bei uns mit unserer Checkliste „Verkehrsunfall“ vorbereiten. Sie finden diese unter Service.

Ihr Ansprechpartner:



 
Deutsch (DE-CH-AT)