Testamentsvollstreckung
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und - insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern - eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen "böswilliger" Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern.
Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern. Wir betreuen eingesetzte Testamentsvollstrecker bei der Durchführung und unterstützen die Erblasser bei der Testamentsgestaltung. Auch die Durchführung der Testamentsvollstreckung gehört zu unserer Tätigkeiten auf diesem Gebiet.
Unsere Schwerpunkte:
- Auseinander- oder Abwicklungsvollstreckung
- Verwaltungsvollstreckung
- Dauervollstreckung

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