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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start RECHTSGEBIETE

Strafrecht

Im Strafrecht bedeutet die Vertretung und Verteidigung des Betroffenen für dessen Rechte zu kämpfen. Dies erfolgt (zwangsläufig) immer im „Streit" mit z.B. der Polizei oder Staatsanwaltschaft, also mit den Verfolgungsbehörden des Staates, aber auch mit dem Gericht. Es gilt hierbei die individuellen Rechte und Interessen des Mandanten bestmöglich mit den geltenden Rechten zu vereinbaren.


Gerade im Ermittlungsverfahren gehört hierzu den zunächst „nur Verdächtigen" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Aber auch im späteren Verfahren die Einhaltung der den Betroffenen schützenden Rechte zu gewährleisten. In allen Verfahrensabschnitten hat der Mandant einen Anspruch auf eine gewissenhafte und umfassende Verteidigung, nur so kann garantiert werden, dass ihm ein „fairer" Prozess gemacht wird.


Unsere Aufgabe als Ihr Verteidiger ist es alle, nach Ihren Vorgaben, entlastenden Umstände anzuführen, um eine sachgerechte Verteidigung zu garantieren. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Mandant und Verteidiger einander vertrauen können. Hierzu gehört unter anderem, dass der Mandant bereits im ersten Gespräch über die u. U. bevorstehenden Dinge (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung usw.) informiert wird, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren stehe wir Ihnen gerne bei Fragen zur Strafvollstreckung und Strafvollzug zur Verfügung.


Außerhalb der Bürozeiten bieten wir Betroffenen in Notfällen (Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, Verkündung des Haftbefehls, etc.) einen

anwaltlichen 24-​Stunden Notdienst

unter der folgende Rufnummer an: 0800-ADJULEX (=2358539).


Ihre Ansprechpartner:


Unsere Schwerpunkte:
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeits-​ und Verkehrsstrafrecht
  • Strafvollstreckung
  • Nebenklagen






 
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