Staatsangehörigkeitsrecht
Um dem gewachsenen Stellenwert der gesellschaftlichen Integration Rechnung zu tragen, hat das Staatsangehörigkeitsrecht seit Beginn des neuen Jahrtausends wesentliche Neuerungen erfahren. So wurde das Abstammungsprinzip um das Geburtsortprinzip ergänzt und die Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung verkürzt. Mit dem Zuwanderungsgesetz sind zum 1. Januar 2005 die wichtigsten Einbürgerungsvorschriften in einem Gesetz – dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – zusammengefasst worden.
Im August 2008 wurde ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt. Aktuelle Änderung erfuhr das Staatsangehörigkeitsrecht zum 01.09.2009 mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (spezialgesetzliche Regelung zur Rücknahme von Einbürgerungen). Ohne Einbeziehung anderer Rechtsgebiete wie das Familienrecht, das Aufenthaltsrecht, aber auch das Arbeits- und Sozialrecht können staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden.
Wir verfügen über umfassende in der Praxis erprobte Erfahrungen im Staatsangehörigkeitsrecht und vertreten Sie hierzu gerichtlich wie außergerichtlich im Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde. Beratungen können auch in englischer Sprache erfolgen.
Unsere Schwerpunkte:
- Einbürgerung
- Rücknahme von Einbürgerungen
- Recht der Staatenlosen

RECHTSGEBIETE


