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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Staatsangehörigkeitsrecht

Um dem gewachsenen Stellenwert der gesellschaftlichen Integration Rechnung zu tragen, hat das Staatsangehörigkeitsrecht seit Beginn des neuen Jahrtausends wesentliche Neuerungen erfahren. So wurde das Abstammungsprinzip um das Geburtsortprinzip ergänzt und die Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung verkürzt. Mit dem Zuwanderungsgesetz sind zum 1. Januar 2005 die wichtigsten Einbürgerungsvorschriften in einem Gesetz – dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – zusammengefasst worden.


Im August 2008 wurde ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest eingeführt. Aktuelle Änderung erfuhr das Staatsangehörigkeitsrecht zum 01.09.2009 mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (spezialgesetzliche Regelung zur Rücknahme von Einbürgerungen). Ohne Einbeziehung anderer Rechtsgebiete wie das Familienrecht, das Aufenthaltsrecht, aber auch das Arbeits-​ und Sozialrecht können staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden.


Wir verfügen über umfassende in der Praxis erprobte Erfahrungen im Staatsangehörigkeitsrecht und vertreten Sie hierzu gerichtlich wie außergerichtlich im Kontakt mit der Einbürgerungsbehörde. Beratungen können auch in englischer Sprache erfolgen.


Ihr Ansprechpartner:

Unsere Schwerpunkte:
  • Einbürgerung
  • Rücknahme von Einbürgerungen
  • Recht der Staatenlosen



 
Deutsch (DE-CH-AT)