Schadensrecht und Haftungsrecht
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes verhelfen wir insbesondere durch Kunstfehler geschädigten Patienten zu ihrem Recht. Wir führen außergerichtliche Verhandlungen mit den Berufshaftpflichtversicherern der Ärzte zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Darüber hinaus übernehmen wir die Prozessvertretung Geschädigter. Wir vertreten aber auch gleichermaßen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommene Ärzte.

RECHTSGEBIETE


