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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Forderungsmanagement

Die Zahlungsmoral in Deutschland sinkt leider immer weiter. Firmen und Privatleute lassen sich beim Zahlen offener Rechnungen immer mehr Zeit. Nicht nur Kleinunternehmer und Handwerker stehen wegen ihrer Aussenstände unter Druck. Wenn Kunden nicht zahlen wollen, hilft nur die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche, um zu einer schnellen und erfolgreichen Befriedigung der Gläubiger zu gelangen.


Über dieses Formular können Sie Ihre Forderung online erfassen. Die Dateneingabe erfolgt auf einer SSL-​verschlüsselten Seite und wird verschlüsselt an uns übertragen, so dass Ihre Daten vor dem Zugriff Fremder geschützt sind. Wir bieten Ihnen auf diesem Weg die unkomplizierte Möglichkeit Ihre Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen. Selbstverständlich könnten Sie einen Mahnbescheid auch selber bei Gericht beantragen, leider sind die Formalien hierzu bereits verworren.


Was in der Praxis leider oft zu Fehlern und damit zu Monierungen des Mahngerichts führt. Hierdurch tritt regelmäßig eine vermeidbare Verzögerung ein. Es ist daher für eine schnelle und erfolgreiche Realisierung Ihrer Forderung ratsam ein erfahrenes Büro mit der Durchsetzung der Forderung zu beauftragen. Wir verfügen über eine online Anbindung an die zentralen Mahngerichte in Deutschland. In der Regel wird der online übermittelte Mahnbescheid bereits am nächsten Tag dem säumigen Schuldner zugestellt.


Die hierbei entstehenden Kosten sind regelmäßig vom Schuldner der Forderung zu begleichen, wenn sich dieser mit der Zahlung in Verzug befindet. Selbstverständlich prüfen wir dies, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Sie sind jedoch vorerst als Auftraggeber verpflichtet die Kosten vorzulegen, diese werden dann in dem Mahnbescheid gleich mit geltend gemacht.

Ihre Ansprechpartner:
  • Oliver Kranz



 
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