Bußgeld, Ordnungswidrigkeitenrecht
Wem ein Bußgeld droht, hat nicht immer Schuld. Es gibt fast unzählig viele, undurchschaubare Fälle und häufige Verfahrensfehler seitens der Behörden. Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid droht oder gar bereits erlassen ist, sollten wir uns schnellstmöglich zusammen setzen.
Für eine erfolgreiche Verteidigung im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist eine möglichst frühzeitige Beauftragung wünschenswert. Versuchen Sie bitte nicht erst selber mit den Behörden die Dinge zu regeln. Denn möglicherweise sprechen Ihre Argumente aus subjektiver Sicht eher gegen als für Sie.
Darüber hinaus kennen wir die Fehlerquellen z.B. bei Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsmessungen. Auch bei einem möglichen Führerscheinentzug fällt uns vielleicht noch ein Hintertürchen ein, wie der Führerscheinentzug doch noch vermieden werden kann.
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