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Urlaubskasse schonen, Strafen im Ausland vermeiden

Auch im Ausland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In einigen europäischen Ländern drohen „saftige“ Strafen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln.

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Haftung von Eltern für Fehlverhalten ihrer Kinder im Straßenverkehr

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Mutter nicht für leichtes Fehlverhalten ihres Kindes wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftet.

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Alkoholsünder dürfen in Münster kein Rad mehr fahren

Die Stadt Münster hat einem „Alkoholsünder“ die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad verboten.

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Ersatz von Abschlepp- und Mietwagenkosten

Wie das Amtsgericht Stade in einem Urteil vom 10.01.2012 entschieden hat, sind nach einem unverschuldeten Unfall durch den Unfallgegner auch die Abschleppkosten zu erstatten.

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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Start RECHTSGEBIETE

Aufenthalts- und Asylrecht

Die zunehmende Einreise von Menschen aus aller Welt in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in die sog. Schengen-​Staaten ist längst zur Realität geworden, auch und gerade im Großraum Rhein-​Main mit Internationalen Banken und dem Internationalen Flughafen Frankfurt.


Die Gründe hierfür sind so vielfältig wie es Menschen gibt. Flüchten die einen vor Bürgerkrieg, politischer Verfolgung und Not, streben andere eine Familienzusammenführung an, wieder andere möchten hier arbeiten oder studieren.


Längst aber nicht jeder Wunsch, in der Bundesrepublik Deutschland leben zu wollen, lässt sich auf den ersten Blick angesichts der nahezu unüberschaubaren Fülle von nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auch in die Tat umsetzen – vielleicht aber doch, wenn man sich hierzu fachkundig und kompetent beraten und begleiten lässt. 


Wir sind seit langem mit rechtlich vertieften Kenntnissen und mit Engagement in diesem Rechtsgebiet tätig. Dabei wollen wir keine Illusionen nähren, wir möchten aber mit Ihnen gemeinsam versuchen einen Weg zu finden, auf welchem Sie bei realistischer Einschätzung Ihr Ziel erreichen können. Dabei beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich gegenüber den Ausländerbehörden und auch bei der Antragstellung im Asylverfahren sowie in möglicherweise sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. 


Angrenzende Rechtsgebiete wie das Familienrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, aber auch das Arbeits-​, Sozial-​ sowie das Strafrecht haben wir dabei stets mit im Blick. Gerne beraten wir Sie auch in englischer Sprache.


Ihr Ansprechpartner:
  • Birgit Na’amni-​Lau
Unsere Schwerpunkte:

Aufenthaltsrecht
  • Einreise – Visum - Zurückweisung
  • Aufenthaltserlaubnis / Niederlassungserlaubnis
  • Zum Zweck der Ausbildung
  • Zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aus familiären Gründen
  • Recht auf Wiederkehr/Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
  • Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
  • Förderung der Integration
  • Beendigung des Aufenthalts
  • Begründung der Ausreisepflicht
  • Beendigung, Widerruf, Ausweisung, Abschiebungsandrohung, Abschiebehaft
  • Abschiebeverbote
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Bleiberecht
  • Allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Asylrecht
  • Asylantragstellung (auch bei Folgeanträgen)
  • Aufenthaltsgestattung
  • Verteilung
  • Antragsablehnung
  • Widerruf/Rücknahme
Recht der Staatenlosen


 
Deutsch (DE-CH-AT)