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Kein Ausschluss der Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkauf durch Gewerbetreibenden

Seit dem 01. Januar 2002 ist ein Ausschluss von Gewährleistungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf durch gewerbliche Verkäufer –anders als bei einem Verkauf „durch privat“- nicht mehr möglich.

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Was ändert sich rund um Auto & Verkehr in 2012 ?

Hier haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der zu erwartenden Änderungen im Jahr 2012 zusammen gefasst:

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Kein Nutzungsausfall für entgangene Fahrfreude

Wie das OLG Düsseldorf jetzt entschieden hat, gibt es für entgangene Fahrfreude keinen Nutzungsausfall nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

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Private Nutzung des Diensthandys rechtfertigt Kündigung

Wer mit dem ihm überlassenen Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat Telefoniert, muss auch bei eine langjährigen Beschäftigung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

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Poliscan Speed nicht fehlerfrei

Erst im Dezember 2011 wurde wieder ein Verfahren gegen einen Autofahrer eingestellt, nach dem dieser mit einem Poliscan Speed Laser Messgerät geblitzt wurde.

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Start Reiserecht

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REISERECHT

Reisen, Urlaub, Pauschalangebote – auf diesen Seiten finden Sie Neues aus dem Reiserecht. Wir von Feldmann, Klug & Partner haben als Ihre Fachanwälte für Reiserecht in Aschaffenburg und Frankfurt am Main für Sie die aktuellsten Entscheidungen und Rechtsauslegungen aus dem Reiserecht recherchiert. So beispielsweise rechtliche Einschränkungen bei Überbuchung oder wichtige Fristen bei der Mängelanzeige gegenüber einem Reiseveranstalter. Wir aktualisieren diesen Abschnitt fortlaufend, so dass sich ein zweiter und dritter Blick auf diese Website und unter diesem direkten Link immer wieder lohnt. Wenn Sie mehr zu unserer Spezialisierung im Reiserecht wissen möchten, klicken Sie bitte hier. (interner Link Rechtsgebiet Reiserecht). Konkrete Anfragen beantworten wir gern auch telefonisch.

Minderung des Reisepreis - Geltendmachung

Sollte die Reise Anlass zur Minderung geboten haben, so muss die Geltendmachung des Minderungsverlangens innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen.

 

Entschädigung bei Ausfall der Reise

Der Reisende, welcher aufgrund einer Überbuchung durch den Reiseveranstalter eine gebuchte Reise nicht antreten kann, hat Anspruch auf Entschädigung der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit.

 
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