Relevant. Menschlich. Breitgefächert.FAMILIENRECHT
Hier entdecken Sie die derzeitige Rechtsprechung zum Thema Familienrecht. Feldmann, Klug & Partner aktualisiert hier immer wieder den Bereich Familienrecht und fügt neue Entscheidungen und Urteilen hinzu, die für Sie relevant sein könnten. Ob es um neue Entwicklungen im Unterhaltsrecht geht, neueste Rechtsauslegungen im Scheidungsrecht oder geänderte Rechtsbestimmungen bei der Frage nach dem Sorgerecht - wir von Feldmann, Klug und Partner sind Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Aschaffenburg und Frankfurt am Main. Wenn Sie mehr zu unseren Erfahrungen im Familienrecht wissen möchten, klicken Sie bitte hier Rechtsgebiet Familienrecht, wenn Sie eine konkrete Anfrage haben, helfen wir Ihnen gerne weiter, Anruf genügt! |
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) vom Deutschen Bundestag verabschiedetDer Bundestag hat am 27.10.2011 das Bundeskinderschutzgesetz – Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (BKiSchG) – verabschiedet.
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Nachehelichen Unterhalt bei Begründung verfestigter neuer LebensgemeinschaftDer Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 13.07.2011 – Az. XII ZR 84/09 – entschieden, dass ein titulierter Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirken kann, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, Ausbildungsunterhaltsanspruch bei Schwangerschaft der UnterhaltsberechtigtenEine Ausbildungsunterhaltsberechtigte verliert ihren Anspruch gegenüber den Verpflichteten (in der Regel den Eltern) nicht deshalb, wenn sie aufgrund einer Schwangerschaft und nachfolgender Kindesbetreuung ihre Ausbildung verzögert beginnt, Dreiteilungsmethode verfassungswidrigDas Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 25.01.2011 – Az. 1 BvR 918/10 – die Dreiteilungsmethode des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30. Juli 2008, Az. XII ZR 177/06) für verfassungswidrig erklärt. Überobligatorische ErwerbstätigkeitWer ohne rechtliche Verpflichtung arbeitet, muss weniger Unterhalt zahlen Der Umfang von Unterhaltszahlungen hängt u.a. davon ab, wie hoch das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist. Eine Besonderheit besteht dann, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete schon das Rentenalter erreicht hat, aber dennoch weiterhin tätig ist (z.B. als Freiberufler). Fiktives Einkommen bei ungelernten Arbeitern (gesteigerte Unterhaltsverpflichtung)Das OLG Frankfurt hat bereits durch Beschluss vom 29.09.2006 (5 UF 171/06, NJW 2007, 382f.) entschieden, dass auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung ggü. einem Minderjährigen bei der |

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